Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1968

BGH Urteil vom 14.05.1968 – 5 StR 134/68

5. Strafsenat

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2108 061

WW BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL§

in dem Sicherungsverfahren

gegen

den Rentner Karl SEE u: u geboren am EEE 1926 in Hamm

zur Zeit einstweilig untergebracht,

wegen Unterbringung

®, FR

. Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 14.Mai 1968, an der teilgenommen haben:

Senatspräsident Prof.Dr.Sarstedt als Vorsitzender, | Bundesrichter Schmidt Bundesrichter Siener Bundesrichter Dr.Börker Bundesrichter Kersting " als beisitzende Richter,

Bundesanwalt Dr np

als Vertreter der Bundesanwaltschaft, Rechtsanwalt Dr Ep au: EEEEED als Verteidiger,

Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,

für Recht erkannt:

Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts in Hamburg vom 7.November 1967 wird verworfen.

Der Beschuldigte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. - Von Rechts wegen -

- 3.

Gründe§

Das Landgericht hat die Unterbringung des Beschuldigten in einer Heil- oder Pflegeanstalt angeordnet.

Die Revision, die Verletzung des sachlichen Rechts rügt, hat keinen Erfolg. Entgegen ihren Ausführungen steht die Unterbringung in einem angemessenen Verhältnis zu den Taten des Beschuldigten. Anders als bei der Entscheidung BGHSt 20,232, auf die sie sich beruft, handelt es sich nicht. um Notbetrug im Sinne des § 264a StGB, sondern um 14 Zechbetrügereien, die in einem Falle einen Wert: von 57 DM, in einem anderen einen Wervon 17 DM zum Gegenstand hatten.. Daß die Gefahr künftiger Betrugsfälle dieser Art die Unterbringung. rechtfertigen kann, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BGH NJW 1967,297* m.Nachw. Es kommt hinzu, daß der Beschuldigte in einem weiteren Falle einen Taxenfahrer betrügerisch um 178 DM schädigte.

Das Urteil enthält auch sonst keinen rechtlichen Fehler.

Die Entscheidung entspricht dem Antrage des Bundesanwalts. j

Sarstedt Schmidt Siemer Dr.Börker Kersting