Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1968

BGH Beschluss vom 07.05.1968 – 5 StR 184/68

5. Strafsenat

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nd 2 ie 1pı/es 2108 068 © BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS§

in der Strafsache

gegen

den Seemann Wilhelm D EEEEEED »

ohne festen Wohnsitz,

geboren am EEE 1935 in EggpKreis An zur Zeit in Untersuchungshaft,

wegen schweren Diebstahls i.R.

Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts in der Sitzung vom 7.Mai 1968 einstimmig beschlossen:

l. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts in Hamburg vom 23.November 1967 nach § 349 Abs.4 StPO

a) im Schuldspruch im Falle II der Urteilsgründe, bp) in allen Strafaussprüchen

mit den insoweit getroffenen Feststellungen aufgehoben.

2. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs.2 StPO als offensichtlich unbegründet verworfen.

3. Im Umfange der Aufhebung wird die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts in Hamburg zurückverwiesen, die auch über die Kosten des Rechtsmittels zu entscheiden hat.

- 2.

Dd - 2.

Gründe§

1. Die Revision rügt mit Recht, daß über den Beweisamtrag des Verteidigers vom 21.November 1967 nicht durch Beschluß entschieden worden ist (§ 244 Abs.6 StPO). Der unbestimmte Hinweis in der Hauptverhandlung ließ nicht erkennen, ob die behauptete Tatsache als wahr unterstellt werden sollte. Daß dies geschehen sei, läßt sich auch den Urteilsgründen nicht entnehmen, zumal UA S.10,11 mit einer Wahrunterstellung kaum in Einklang zu bringen wären.

In sachlichrechtlicher Hinsicht kann zweifelhaft sein, ob der Angeklagte an den Fischen Gewahrsam erlangt hat. Er wurde ständig beobachtet und noch auf dem Schiff daran gehindert, eine fast zentnerschwere Beute wegzuschaffen, die er offen bei sich trug.

2. Im Falle III der Urteilsgründe ist die Revision nach einstimmiger Auffassung des Senats offensichtlich unbegründet, soweit sie sich gegen den Schuldspruch richtet. Der Strafausspruch kann wegen der zusammenfassenden Strafzumessungserwägungen (UA S.24) nicht bestehenbleiben.

Sarstedt Siemer Schmitt Börker Herrmann