Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1967

BGH Urteil vom 15.12.1967 – 5 StR 634/67

5. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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ALL BUNDESGERICHTSHOF

2099 28 IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL§

in der Strafsache

gegen

den Kaufmann Nicolai x (Bu: oo) geboren am ME 1925 in zu Kr ei: zum,

wegen Beihilfe zur Untreue u.a.

‚tel

- 2.

Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 15.Dezember 1967, an der teilgenommen haben:

Senatspräsident Prof.Dr. Sarstedt . als Vorsitzender,

. Bundesrichter -

Bundesrichter Bundesrichter Bundesrichter

Schmidt Schmitt Dr.Börker Herrmann

als beisitzenäe Richter,

Bundesanwalt Dr .(EEEEB

als Vertreter der Bundesanvaltschaft,

Justizobersekretär a

als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle;.:n..:

für Recht erkannt:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts in Berlin vom 8.Juni 1967

wird verworfen.

Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des

Rechtsmittels,.

- Von Rechts wegen -

16]

- 3.

tründe

Die Strafkammer hat den Angeklagten wegen Beihilfe zur Untreue und wegen Meineides verurteilt.

Die Revision des Angeklagten hat keinen Erfolg. Sie rügt Verletzung des sachlichen Strafrechts, ohne Nähere Ausführungen zu machen.

Der Senat hat das Urteil in vollem: Uhfänge geprüft. Die Prüfung ergibt keinen sachlichrechtlichen Mangel, welcher Ger Revision zum Erfolge verhelfen:;könnte.

Die Entscheidung entspricht. dem "Intrage des. Generalbunäe&sanwalts..

Sarstedt Schmidt Schritt.

Börker Herrmann