Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1967
BGH Urteil vom 15.12.1967 – 5 StR 634/67
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
5 StR 634/67 (alt: 5 StR 360/66)
ALL BUNDESGERICHTSHOF
2099 28 IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL§
in der Strafsache
gegen
den Kaufmann Nicolai x (Bu: oo) geboren am ME 1925 in zu Kr ei: zum,
wegen Beihilfe zur Untreue u.a.
‚tel
- 2.
Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 15.Dezember 1967, an der teilgenommen haben:
Senatspräsident Prof.Dr. Sarstedt . als Vorsitzender,
. Bundesrichter -
Bundesrichter Bundesrichter Bundesrichter
Schmidt Schmitt Dr.Börker Herrmann
als beisitzenäe Richter,
Bundesanwalt Dr .(EEEEB
als Vertreter der Bundesanvaltschaft,
Justizobersekretär a
als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle;.:n..:
für Recht erkannt:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts in Berlin vom 8.Juni 1967
wird verworfen.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des
Rechtsmittels,.
- Von Rechts wegen -
16]
- 3.
tründe
Die Strafkammer hat den Angeklagten wegen Beihilfe zur Untreue und wegen Meineides verurteilt.
Die Revision des Angeklagten hat keinen Erfolg. Sie rügt Verletzung des sachlichen Strafrechts, ohne Nähere Ausführungen zu machen.
Der Senat hat das Urteil in vollem: Uhfänge geprüft. Die Prüfung ergibt keinen sachlichrechtlichen Mangel, welcher Ger Revision zum Erfolge verhelfen:;könnte.
Die Entscheidung entspricht. dem "Intrage des. Generalbunäe&sanwalts..
Sarstedt Schmidt Schritt.
Börker Herrmann