Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1967

BGH Entscheidung vom 11.07.1967 – 1 StR 282/67

1. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

Als PDF speichern

‚TE

BUNDESGERICHTSHOF

in der Strafsache

gegen

‘den Hilfsarbeiter Oswald SED zu: DE Krcis B/Ailsäu, geboren arı u 1921 in SC. Kreis SB zur 2cit in Untersuchungshaft,

. wegen Unzucht mit Kindern u.a,

AU

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers in der Sitzung vom 11. Juli 1967 einstimmig beschlossen:

I. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kempten vom 53. Februar 1967 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Insoweit wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Landgericht Augsburg zurückverwiesen (§ 549 Abs. 4 StPO).

II. Die weitergehende Revision wird verworfen (§ 349 Abs, 2 StPO).

Wem Sin damen run abrm Iames tu As Gute Grad dan mn men

Die Strafzumessungserwägung, der Angeklagte habe durch sein hartnäckiges Leugnen die nochmalige Vernehmung der mißbrauchten Kinder nötig gemacht, war fehlerhaft, vgl. BGHSt 1, 342 und BGH GA 1962, 339. | .

Im übrigen hat. die Urteilsnachprüfung auf Grund der Revisionsrechtfertigung keine Rechtsfehler ergeben.

Seibert. Kirchhof Loesdau Mai 00 Pikart 004