Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1967
BGH Beschluss vom 06.07.1967 – 1 StR 406/67
1. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHO%54 007
1 StR 406/67 BESCHLUSS
ao...
in der Strefsache gegen
den Installateur Jürgen ı CE zu: KEEEEEED, geboren an EEEED 1945 in sc, zur Zeit in Untersuchungshaft,
wegen schweren Diebstahls im Rückfall u.a.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf den Antrag des Angeklagten vom 6. Juli 1967 nach Anhörung des Generalbundesanwalts in der Sitzung vom 25. August 1967 einstimmig beschlossen:
1. Der Beschluß des Landgerichts Karlsruhe vom 29, Juni 1967, durch den die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts vom 6. April 1967 als unzulässig verworfen worden ist, wird aus den zutreffenden Gründen des Beschlusses bestätigt (§ 346 Abs. 2 StPO).
2. Soweit in dem Antrag vom 6. Juli 1967 ein Gesuch un Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist zu finden ist, wird das Gesuch ebenfalls ale unzulässig verworfen; der Angeklagte hat weder glaubhaft gemacht, daß er durch einen unabwendbaren Zufall an
der Einhaltung der Frist gehindert worden sei, noch die versäumte Handlung selbst formgerecht nachgeholt (§§ 45, 345 LtPO). Ihm ist vorschriftsmnäßig Rechtsmittelbelehrung erteilt worden.
Hübner Seibert Fischer Loesdau Mai
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