Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1967
BGH Beschluss vom 30.05.1967 – 1 StR 127/67
1. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF
1_StR_ 127/67 BESCHLUSS
Sta Te > - Ye
in der Strafsache .
gegen
stpreußen,
1. den Werkzeugmacher tr ge aus (> bei Ri ,„ geboren am 1944 in F Ö
‚„ ohne festen Wohnsitz,
1924 in Ei: den Zimmermann Nikolaus I aus W geboren am EB 955 in P /Jugoslawien,
4. den Isolierer Ernst M aus N zekorcn am GEB 1935 in u Ä
- alle zur Zeit in Untersuchungshaft -
2. den Dreher Rudolf D gchboren am
N
wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes bzw. schweren Diebstahls i.R. usa.
Der
1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag
des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerde-
führer in der Sitzung vom 30. Mai 1967 einstimmig beschlossen:
Dem Angeklagten KB ira aut das Gesuch vom 17. April 1967 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 12. August 1966
gewährt,
Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt der
Angeklagte Km:
Die Revisionen der Angeklagten Ki. eu TEE rc Yen das vorbezeichnete
Urteil werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler ergeben hat (§ 349 Abs. 2 und 3 StPO).
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Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Ihnen wird die Untersuchungshaft in dieser Sache seit dem 15. August 1966, soweit sie arei Monate übersteigt, auf die Strafe angerechnet.
Hübner Seibert Fischer
Toesdau Pikart