Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1967

BGH Beschluss vom 12.05.1967 – 1 StR 539/67

1. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF A StR 339/67 BESCHLUSS LE in der Strafsache

Frau Erna 7 GW; zenorene KR aus Kreis ICE, zeboren ar EEE 1905 in Se Kreis To»

wegen Untreue.

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Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführerin in der Sitzung von 21. November 1967 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: .

Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 12. Mai 1967 im Schuldspruchrdahin. ‘geändert ..!daß' die Verurteilung

wegen tateinheitlich begangener fortgesetzter Unterschlagung wegfällt, und im Strafausspruch mit den Feststellungen dazu aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wirä die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zsurückverwiesen.

Im übrigen wird die Revision verworfen.

Gründe§

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Die Revision ist offensichtlich unbegründet, soweit sie sich gegeh den Schuläspruch wegen fortgesetzter Untreue wendet. | |

Dagegen kann die Verurteilung wegen tateinheitlich begangener fortgesetzter Unterschlagung nicht bestehen bleiben. Nach den Feststellungen hatte die Angeklagte sich vom Oktober 1965 ab entschlossen, von vornherein die Verkauiverlöse für sich und nicht für die Viehverwertungsgenossenschaft entgegenzunehmen. Sie handelte also schon bei den Empfang der Gelder ungetreu und kann demzufolge nicht zusätzlich wegen Unterschlagung verurteilt werden, weil sie

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die Beträge später nicht an die Genossenschaft ablieferte (BGEHSt 8, 254, 260; 14, 38, 46 f).

Der Senat kann nicht ausschließen, daß die irrtümliche Annahme der Verletzung zweier statt eines Strafgesetzos die Bemessung der Strafen beeinflußt hat. Er kann sich deshalb nicht auf die Streichung des Schuldspruchs wegen fortgesetzter Unterschlagung beschränken, sondern muß auch den Strafausspruch aufheben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an den Tatrichter zurückverweisen.

Hübner .... Pischer Loesdau Mai Pfeiffer