Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1967
BGH Beschluss vom 10.01.1967 – 5 StR 194/67
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
5 StR 194/67 2099 D4£ BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS§
in der Strafsache gegen
den Betriebsschlosser Helmut v EEE aus Bm geboren an ED 51: in MB (Ostpreußen),
wegen Unzucht mit einer Abhängigen u.a,
re -2-
Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts in .der Sitzung vom 25.Aprii 1967 einstimmig nach § 349 Abs.4 StPO beschlossen:
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts in Berlin vom 10.Januar 1967 mit den Feststellungen aufgehoben. nn
Die Sache wird an eine andere Strafkanmner des Landgerichts zurückverwiesen, die auch über die Kosten des Rechtsmittels zu entscheiden hat.
Gründe§
Der Generalbundesanwalt hat wie folgt zu der Revision Stellung genomnen:
"Die Sachrüge ist offensichtlich begründet. Das Landgericht ist davon überzeugt, daß der Angeklagte auf Grund eines Gesamtvorsatzes in der Zeit von etwa 1954 bis zum Oktober 1964 in unregelmäßigen Abständen an seiner minderjährigen Tochter Vera von deren 6. bis zum 16.Lebensjahr unzüchtige Handlungen vorgenommen habe. In den Urteilsgründen wird aber weder die festgestellte Zahl der Unzuchtsvorfälle angegeben, noch mitgeteilt, welche Mindestanzahl der Tatrichter für erwiesen hält. Angaben darüber waren jedoch bei der außergewöhnlich langen Tatzeit von mehr als 10 Jahren unentbehrlich. Durch ihr Fehlen bleibt der Schuldumfang der als fortgesetzte Handlung gewürdigten Tat unklar. Da das Urteil schon wegen dieses
Zu
sachlichrechtlichen Mangels nicht bestehenbleiben kann, kommt es auf die weiteren Revisionsangriffe nicht mehr an." \
Diesen Ausführungen tritt der Senat bei.
Für die neue Hauptverhandlung ist auf folgendes hinzuweisen: Wenn eine längere Urkunde (Tagebuch) als Beweismittel herbeigeschafft ist, genügt es nach dem Gesetz nicht, sie zum "Gegenstand der Hauptverhandlung" zu machen. Vielmehr ist eine solche Urkunde gemäß 88 245, 249 StPO vollständig zu verlesen.
Sarstedt Siener Schmitt
Börker Kersting