Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1966
BGH Beschluss vom 20.05.1966 – 2 StR 161/66
2. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF
%\ StR 161/66 BESCHLUSS
in der Strafsache
gegen
den Maschinisten Konrad PD :.: dort geboren | 1922, zur Zeit in Unter-
suchungshaft,
wegen Unterschlagung u.8:
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers in der Sitzung vom 20. Mai 1966 gemäß § 349 Abs. 4 StPO einstimnir beschlossen:
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts in Köln vom 2. November 1965 mit den Feststellungen aufgehoben,
a) soweit der Angeklagte wegen versuchten schweren Diebstahls im Rückfail verurteilt worden ist,
b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe.
Im Umfange der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung unä Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des
Landgerichts zurückverwiesen.
Gründe§
_
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Unterschlagung und als gefährlichen Gewohnheitsverbrecher wegen versuchten schweren Diebstahls im Rückfall zur Gesamtstrafe von drei Jahren Zuchthaus verurteilt, die Sicherungsverwahrung angeordnet und Diebstahlswerkzeug eingezogen.
Die Revision, welche auf die (für die Anwendung der §§ 20 a, 42 e StGB maßgebliche) Verurteilung wegen versuchten schweren Diebstahls im Rückfall beschränkt ist, drinst mit der Sachrüge durch, weil die Feststellungen des angefoortanen Urteils widersprüchlich sind. Während bei der Sachverhaltsschilderung (S. 8 UA) der Vorgang so dargestellt ist, daß der Angeklagte angesichts der beiden in dem ver-
schlossenen Personenkraftwagen liegenden Koffer den Entschluß gefaßt hake, das Auto aufzubrechen und auszuplündern, wird es bei der Auseinandersetzung mit der kinlassung des Angeklagten (S. 13 UA), der eine Diebstahlsabsicht überhaupt leugnet und behauptet, nur eine Spazierfahrt mit dem Kraftwagen beabsichtigt zu haben, als möglich bezeichnet, daß der Angeklagte die Koffer erst bemerkte, als er sich (nach dem Aufbrechen der Tür) in den Wagen setzte.
Dotterweich willms Meyer
Henning Dr. Müller