Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1965

BGH Beschluss vom 07.09.1965 – 5 StR 361/65

5. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF 2099 0°0 BESCHLUSS

In der Strafsache gegen

den Tischler Sieghard_S rd aus Dun dort geboren am EB 1936,

zur Zeit in Untersuchungshaft,

wegen versuchter Notzucht

hat der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs nach Anhörung des Generalbundesanwalts in der vitzung vom 7.September 1965 einstimmig beschlossen:

1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts in Berlin vom 10.Mai 1965 nebst den Feststellungen aufgehoben, soweit auf Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt ist; hier stimmen die Urteilsgründe nicht mit dem Urteilstenor überein. Insoweit wird die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

2. Im übrigen wird die Revision nach § 349 Abs.2 StPO als offensichtlich unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Dem Angeklagten wird die in dieser Sache nach dem 10.Mai 1965 erlittene Untersuchungshaft, soweit sie drei Monate übersteigt, auf die Strafe angerechnet.

Sarstedt Koffka Siemer Schmitt Kersting