Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1961
BGH Urteil vom 02.05.1961 – 5 StR 138/61
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
._ 2179 042
(alts 5 StR 172/60)
Im Namen des Volkes
In der Strafsache gegen
den Bauplaner, früheren Bühnenbildner Richard B EEE aus HE, geboren an 1903 in CE Xrei: OD
wegen Betruges u.a,
hat der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung vom 2.Mai 1961, an der teilgenommen haben;
Senatspräsident Sarstedt
als Vorsitzender, Bundesrichterin Dr.Koffka Bundesrichter Schmidt Bundesrichter Siemer Bundesrichter Mayr
als beisitzende Richter,
Bundesanwalt Dr ED
als Vertreter der Bundesanwaltschaft,
Justizangestellte > als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,
für Recht erkanntz
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts in Hannover vom 23.September 1960 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landgericht zurückverwiesen.
- Von Rechts wegen -
- 2.
Gründesz
Das Landgericht hat die Strafzumessung und das Berufsverbot, auf die seine Verhandlung beschränkt war, im wesentlichen durch Verweisungen auf die Gründe seines Urteils vom 9.Dezember 1959 begründet. Da diese Feststellungen durch das Urteil des Senats vom 31.Mai 1960 aufgehoben worden sind, konnte nicht auf sie Bezug genommen werden. Insoweit fehlt es daher dem jetzt angefochtenen Urteil an Gründen, Die übrigen Gründe tragen das Strafmaß und das Berufsverbot nicht.
Die Entscheidung entspricht dem Antrag der Bundesanwaltschaft.
Sarstedt Koffka Schmidt
Siemer Mayr