Rechtsprechung / BGH / 4. Strafsenat / 1958
BGH Entscheidung vom 20.02.1958 – 4 StR 711/57
4. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
4_$tB_111/57 2252 007
Im Namen des Volkes
In der Strafsache gegen
den Bäckermeister Georg W o MEEND zus van-SEB, geboren am &. ED EB ir oO, Kreis CD /
wegen fahrlässiger Mötung U Bo
_ hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung vom 20. Februar 1958, an der teilgenommen habens
Senatspräsident Dr. Rotberg als Vorsitzender,
Bundesrichter - Krumme Bundesrichter Dr. Sauer Bundesrichter Dr, Seibert
Bundesrichter. Prof, Dr. Lang-Hinrichsen : “ als beisitzende Richter,
Oberstaatsarmalt . als. Vertreter der Bundesanwaltschaft,
Tustizangestellter > . als Urkundsbemmter der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt i
Auf’die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts in Bschum vom 24. September 1957 mit den Feststellungen aufgehoben,
Die Sache wirä zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmitiels, an das Landgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
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GrUnde§
I. Der Angeklagte, von Beruf Bäckermeister, fubr am 6. Käirz 1957 in den frtihen Vorsittagsstunden mit seinen feremenwagen Lloyd 600 auf dem Kubrschnellneg von I] vech Bw, um dorthin Brot zu liefern. Ibn begleitste seine Euusangeetellte Kelga KiilB. Lie von ihm benutate 9 m breite Straße ist durch unterdrocksne Weitlinien in drei Fahrbabnen aufgeteilt. Auf völlig gerader, ebener, trockener und übersichtlicher Strecke kan der Angaklagte bsi einer Geschnindigkeit von etwa 90 km/std. von seiner rechten Fahrbabo ab, geriet zunächst auf den mittleren und dson weiter auf den linken Teil der Straße. Dort ksm ihm der Handels-
vertreter Bill mit einen DET Eombiwegen bei etwa 30 - 60 km/std. entgegen. BiCHEB hatte zwar, als er don
Lloyd von der mittleren Fahrbahn aus geradenegs schräg
auf sich zufahren sah, gebremst und versucht, links zur Straßenzitte hin musszweeichen. Ze gelang ihm jedoch nicht mehr, seinen Zusammenstoß zu vermeiden. Beide Fagen stisden zit den rechten Vorderseiten wuchtig gegeneinander. Die Bealsiterin des Angeklagten wurde eofort gatötet. Der DEK-Fabzer Bi true, ebenso wie der Angeklagte selbst, erbebliche Verletzungen davon. Lie Strefkaumer hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverlstzung zu 6 Monaten Gefüngnis verurteilt.
II. Der Angeklagte batte in der Hauptrerhandlung den Unfall u. a. damit zu erklären versucht, daß er von einer plStzlichen unwidersteblichen Übermüdung überfallen worden sein miese, obwohl er nich weder vor noch während der Fahrt müde gefühlt babe, noch auch an eine Ermüdung habe zu denken brauchen. Insbesondere babe er während der Pahrt nichts von
‚besonderer Aufmerksamkeit, verpflichtet: ‚gewesen wäre.
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einer langsam beginnenden Übermüdung. gemerkt, durch die
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er hätte gewarnt sein können. ä Diese Einlassung hält die Strafkammer für widerlegt, R
Wie sie feststellt, wies weder das Fahrzeug des Angeklagten, noch die von ihm befahrene Strecke irgendwelche Schäden air E Er habe auch nicht etwa unter dem Einfluß einer plötzlichen R Erkrankung, etwa eines Herzanfalle, gestanden. Ebenso hElt Ä sie einen Fall plötzlicher Bewußtseinsstörung für ausge- & schlossen, Sie ‚ist vielmehr der Überzeugung, daß sich der a Angeklagte nicht genügend konzentriert und, dadurch den Un- = fall verschuldet habe. Sein Vorbringen, es müsse eine schwer Müdigkeit, deren er nicht habe Herr werden können, ihn plötik lich überfallen haben, räumt die Strafkammer mit der Erwi- ir gung aus, eine solche Müdigkeit habe er entweder schon zu Ei Hause oder aber während der Fahrt "bemerken müssen", Nach Mi der Lebenserfahrung sei es ausgeschlossen, daß eine "er schwere Müdigkeit ganz plötzlich auftritt,'ohne daß sich r Anzeichen schon vorher dem übermüdeten Körper kund tun", R Durch solche Anzeichen aber hätte er sich gewamt sein iR lassen und die Fahrt abbrechen müssen; Sollte aber eine A nur leichte ‚Müdigkeit die Ursache. seines Versagens gewesen 55 sein, so hätte er sie, überwinden können und müssen. Habe 5; er dies unterlassen, ‚so, sei ‚dieser Konzentrationsmangel zu
vorwerfbar,- zumal er ‚bei ‚seiner ‚hohen Geschwinäigkelt zu
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ef EE IIT, Diese Ausführungen’ ‚begegnen in einem Punkt ätirchgrei fenden rechtlichen Bedenken. Es kann dshingestellt bleiben, ob es, wie die Strafkamier meint, nach der Lebens erfahrung ausgeschlossen ist, daß der Angeklagte von einer ©
Schwersn Müdigkeit plötzlich überfallen wurde, ohne daß ®T
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sich rechtzeitig darauf habe einstellen können (vgl. hierzü BGH 5 StR 837/52 vom 16. April 1953 VRS 5, 374 /375/). Denn —- und darauf weist die Revision mit Recht hin — für die Beurteilung dieser Frage fehlte dem Landgericht die erforderliche Sachkunde. Diese Frage lag überwiegend auf
dem Gebiet der ärztlichen Wissenschaft. Die Strafkamer hätte daher einen ärztlichen Sachverständigen vernehmen müssen. Daß sie dies unterließ, rügt die Revision mit Recht. Dieser Mangel muß zur Aufhebung des Urteils führen.
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. In der neuen Verhandlung wird die Strafkamer Gelegenheit haben, zu klären, ob der Angeklagte nicht doch schon bei Antritt seiner Fahrt infolge der vorausgegangenen Nachtarbeit übermüd et war, mochte. er auch, wie die Straf-, kammer feststellt, am Tage vorher mittags zwei Stunden und in der folgenden Nacht von ! bis 5 Uhr und noch eine Stunde von 6 bis 7 Uhr geschlafen haben, ‚bevor er kurz darauf die Fahrt antrat, Insoweit wird die 'Strafkammer auch die Möglichkeit in Betracht ziehen müssen, daß, der Angeklagte ncch unter dem Einfluß einer aus der "Zeit vor der letzten
‚ Nachtruhe stammenden Überm üdung stand, deren Folgen er
vielleicht durch die verhältnismäßig kurze: Nachtruhe von
5-% Stunden. ‚noch nicht überwunden hatte, I Bine: sölche-: oh ‘ vor s nr r in rs : ’ . ” Nr \ wert. “ u % .. “, ENT un 2 ’ RT DER Re Fran £ y Tr ” DERRGPRT, r mw N TEERTA TE Ey 2” = x DR 2 Be ehera r y “ erhne PERF Schr EESE : EEE FERN Se N 2 N ö "u ie“ ne „en DE Fe EEE PL 2 EEE Be z ? De U EEE I “., Na :f, ur € FR x Br eh . x n R £ Ar & eG a AS z in 3‘ > \ ” - KR > v z x
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Möglichkeit wird umso mehr erwogen werden müssen, als die Nachtruhe im Bäckerhandwerk, das der Angeklagte ausübt, erfahrungsgemäß nur kurz bemessen ist,
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Rotberg, Krumme:- Bauer
Seibert Lang-Hinrichsen-
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