Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1957
BGH Entscheidung vom 12.04.1957 – 1 StR 40/57
1. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
1_StR_40/57 | 677
Im Namen des Voikes
In der Strafsaehe gegen
den Landwirt Leonhard H nn aus EEE (Landkreis ns ee geboren am | 1906 in GEHEN > bei Sn
wegen Unzucht nit Kinters,.,.
hat der i, Strafsenat des Bundesgerichtshots. in der Sitzung vom 12. April 1957, an. der teilgenommen habens.
"Bundesriehter Dr. Beets. als Vorsitzender,
Bundesrichter Mantel
Bundesrichter Werner.
Bundesrichter Dr. Schalscha Bundesrichter Dr. Menges
als beisitzende "Richter,
Oberstaatsanwalt ovale. Vertreter
.Justigangestelltert Bee als Urkunäsbeamter der. Geschäftsstelle,
der sundesannaltachaft,
für Recht erkannt:
ur die Revision der‘ Staatsannaltschäft wird das Urteil des Landgerichts Ansbach vom 13. Dezember 1956 mit den Feststellungen aufgehoben unä die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die
Kosten des Rechtsmittels,an das Landgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
Gründe§
Die Jugendkammer hat den Angeklagten, den ein Verbrechen der Unzucht mit einem Kinde in zwei Fällen zur Last gelegt ist, freigesprochen, weil er die beiden Mädchen "nur ganz kurz und flüchtig berührt" habe. Diese Beurteilung trifft jedoch nicht zu, wenn man, . wie erforderlich, das gesamte Verhalten ües. ängeklagten gegenüber den Kindern zu Grunde test. nn
Der. An
agte, sprach die ihm n unbekannten, noch nicht achtjährigen Mädchen ohne ersichtlichen Anlaß auf einen Fahrweg an, ‚kitzelte Ute DO 1 unter. den Armen, auf ‘dem Rücken. und über der Hose flüchtig am Bauch, In geschlechtliche Erregung geraten, langte er ihr nun mit einer Hand zwiechen die Beine und kam hierbei unter die Hose, wenn
auch nicht. ‚en den Geschlechtsteil des Kindes. Sodann wandte er sich an Gerlinde Kr»: faßte mit einer Hand unter ihren. Rock und. streichelte sie in wollüstiger Absicht ‚stwa viermal über es r Hose. am Bauch. DE
Kuna ind unbedeutende Berührungen wie Ze B. ein. Kuß, das Streicheln der Wange oder ‚die: einfache Umartung ee Kindes (vgl RG IW 1936, 1974 Nr 38;5B615t 2,163, 167) sind hoch nicht: unzüchtig im Sinne des § 176 Abs- ı Nr 3. . StGB, selbst wenn sie auf Sinnenlus t beruhen.. Die Bandlun- ": gen des Angeklagten können jedoch von der äußeren Erhehlich-
keit sein, wie sie diese Bestimmung voraussetzt. Ein Griff unter die lose und zwischen die Beine nach vorangegangenen = längeren Kitzeln an verschiedenen Äörperstellen und nehrfaches Streicheln am Bauche verletzen nech der Bewertung der .Ällgemeinheit regelmäßig das Anstands- und Sittlichkeitsgefühl
in geschlechtlicher Hinsicht. Das gilt jedenfalls denn, wenn
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der Täter, wie der Angekla;'se, einschlägig vorbestraft
ist und nicht den geriugsten Anlaß zu Zärtlichkeiten hatte.
Die Bemerkung des Angeklagten zu Gerlinde Kr ist nur für den inneren Tatbestand aufschlußreich. Sie enthält entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft kein Verleiten des Kindes zur Verübung einer unzüchtigen Handlung im Sinne der Entscheidung BGHSt 1, 168, 173. u
Die Entscheidung entspricht dem Antrage des Oberbundesanwalts. . ln IT.
Dr. Peetz oo Mantel =. +. Werner
Dr. Schalscha on Menges