Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1956
BGH Entscheidung vom 05.06.1956 – 5 StR 72/56
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
Im Nanen des Volkes
In der Strafsache 703 gegen O5
den Fuhrunternehmer Friedrich S EB aus mp, dort geboren am WB 1903,
- Sachbezeichnungs Sc u.a. -
wegen schweren Diebstahls u.a.
hat der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung vom 5.Juni 1956, an der teilgenommen habens
Senatspräsident Sarstedt als Vorsitzender, Bundesrichterin Dr.Koffka Bundesrichter Schmidt Bundesrichter Siemer Bundesrichter Dr.Börker als beisitzende Richter, Landgerichtsrat Dr EB in der Verhandlung, Oberstaatsanwalt ED vei der Verkündung als Vertreter der Bundesanwaltschaft, Justizangestellte > als Urkundsbeanter der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
Auf die Revision des Angeklagten SGB virä das Urteil der Großen Strafkammer bei dem Amtsgericht in Celle vom 28.0ktober 1955 dahin abgeändert, daß dem Angeklagten die während des erstinstanzlichen Verfahrens erlittene Untersuchungshaft angerechnet wird.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Landeskasse.
- Von Rechts wegen -
Gründe;
Die Strafkammer hat den Angeklagten SB wegen schweren Diebstahls in 3 Fällen, Hehlerei in 2 Fällen sowie wegen Beihilfe zum schweren Diebstahl, wegen einfachen Diebstahls und wegen gewohnheitsmäßiger Hehlerei zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren Gefängnis verurteilt.
Das Urteil enthält in seinem erkennenden Teil keinen Ausspruch über die Anrechnung der Untersuchungshaft.
In den Gründen des Urteils heißt es aber;
"Der Angeklagte hat im Jahre 1954 über
3 Monate in Untersuchungshaft gesessen. Die Kammer hat das in der Beratung übersehen, zumal hierzu keine Anträge gestellt worden sind. Sie würde dem Angeklagten die erlittene Untersuchungshaft gem § 60 StGB ebenso wie den An-
geklagten Sc una TEE angerechnet haben."
Der Angeklagte hat lediglich insoweit Revision eingelegt, als ihm die Untersuchungshaft nicht angerechnet worden ist. Bei der Sachlage mußte diese Revision Erfolg haben.
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Zumal der Oberbundesanwalt einen entsprechenden Antrag gestellt hat, konnte der Senat die Untersuchungshaft von sich aus anrechnen.
Sarstedt Dr.Koffka Schmidt
Siemer Börker