Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1956
BGH Entscheidung vom 13.01.1956 – 2 StR 433/55
2. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
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‘hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung
Im Namen d.e s Volkes In äsr Strafsache gegen
den Ofenarbeiter Hubert Rp aus DEE cevoren am (EEE 1525 1 Tu
wegen versuchten schweren Diebstahls im Rückfalle - Sachbezeichnung: Ol -
vom 13. Januar 1956, an der teilgenommen haben:
Bundesrichter Dr. Dotterweich als Vorsitzender, Bundesrichter Prof. Dr. Busch Bundesrichter Werner Bundesrichter Dr. Schalscha Bundesrichter Dr. Menges als beisitzende Richter, . Bundesanwalt .Dr. en un als Vertreter der Bundesanwaltschaft,
Justizangestellter iiED
als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt;
Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts in Düsseldorf vom 28. Juli 1955 wird die Sache zur Verhandlung und Entscheidung darüber, ob dem Angeklagten Strafaussetzung zur Bewährung zu bewilligen ist, und über die Kosten des Rechtsmittels an das Landgericht zurückverwiesen.
Im übrigen wird die Revision verworfen.
Von Rechts wegen
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Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten schweren Diebstahls im Rückfall zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt.
Die auf Verletzung des sachlichen Rechts gestützte Revision greift lediglich die dem Tatrichter zustehende und ohne Rechtsfehler vorgenommene Beweiswürdigung an; sie ist zum Schuldspruch offensichtlich unbegründet.
Das Landgericht hat aber keirie Stellung zu der Frage genommen, ob dem Angeklagten Strafaussetzung zur Bewährung zu bewilligen ist. Da das Urteil ausdrücklich feststellt, daß der Angeklagte sich seit sieben Jahren straffrei geführt hat, die formellen Voraussetzungen für die Anwendung des § 23 StGB hier nach gegeben sind, liegt die Annahme nahe, daß das Landgericht den § 23 StGB übersehen hat. Dies ist als sachlichrechtlicher Fehler des Urteils anzusehen (BGHSt 6, 68). Zur Nachholung di ser Prüfung ist daher die Sache an das Landgerieht zurückzu- - verweisen. '
Im übrigen ist die Revision zu verwerfen. -
Dr. Dotterweich "Busch Werner Dr. Schalscha Meriges .