Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1954
BGH Entscheidung vom 16.02.1954 – 5 StR 671/53
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
By 5 StR_671/53 2293 061
den praktischen Arzt Dr.med. Rudolf M mE
Im Namen des Volkes
In der Strafsache gegen
eus HEEW, geboren an ED. ED ED ir OH, wegen Abtreibung
hat der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung vom 16.Februar 1954, an der teilgenommen haben:
Senatspräsident Dr.Geier als Vorsitzender, Bundesrichterin Dr.Koffka Bundesrichter Schmidt Bundesrichter Siemer Bundesrichter Schmitt als beisitzende Richter, Oberstaatsanwalt iim> als Vertreter der Bundesanwaltschaft, Justizobersekretär iD aLs Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil
des Landgerichts in Hannover, ergangen am 26.Septenber 1953 in Hameln, wird verworfen. Jedoch wird die Sache zur Verhandlung und Entscheidung über die Frage, ob dem Angeklagten Strafaussetzung zur Bewährung zu bewilligen ist, an das Landgericht zurückverwiesen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechts-
mittels zu tragen.
- Von Rechts wegen -
Gründes
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen: vollendeter Abtreibung in acht Fällen und wegen versuchter Abtreibung in fünf Fällen zu einer Gesamtstrafe von sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Dagegen richtet sich seine Revision, mit der er Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Strafrechts rügt.
Die Verfahrensrüge ist nicht in zulässiger Form erhoben, weil die Tatsachen nicht angegeben sind, in denen der Verfahrensverstoß liegen soll. Die Sachbeschwerde ist, soweit sie sich gegen den Schuldspruch und gegen die Höhe der Strafe richtet, nach einstimmiger Ansicht des Senats offensichtlich unbegründet.
Die Sache mußte nur deshalb an die Strafkammer zurückverwiesen werden, weil nach Inkrafttreten des § 23 StGB n.F. geprüft werden muß, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach entschieden hat, muß § 23 StGB nach seiner Einfügung auch vom Revisionsgericht beachtet werden,
Dr.Geier Dr.Koffka Schmidt Siemer Schnitt