Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1953

BGH Entscheidung vom 27.11.1953 – 2 StR 459/53

2. Strafsenat

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2 StR, 459/53 2298 021

ImNanmnen des Volkes In der Strafsache gegen

den kaufmännischen Angestellten Johannes Gerhard Gustav

August BED u: DEE, dort geboren am EEE

1910,

wegen Beihilfe zur verbotenen Ausfuhr u.a,

hat der 2, Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung vom 27. November 1953, an der teilgenommen haben:

Senatspräsident Dr. Moericke als Vorsitzender,

Bundesrichter Werner.

Bundesrichter Dr, Sauer Bundesrichter Dr, Arndt

Bundesrichter Dr, Menges als beisitzende Richter,

Landgerichtsrat GERNE als Vertreter der Bundesanwaltschaft,

Justigangestellter er als Urkundsbeamter der eschäftsstelle,

für Recht erkannt:

Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil

Ss des Landgerichts in Oldenburg vom 22, April 1953 wird . die Sache zur Entscheidung über die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung und über die Kosten des

Rechtsmittels an das Landgericht zurückverwiesen,

Im übrigen wird die Revision verworfen,

Von Rechts wegen

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Was die Revision gegen die Verurteilung des Angeklagten in verfahrens- und sachlichrechtlicher Beziehung vorbringt, ist offensichtlich unbegründet. Auf die allgemeine Sachrüge muss die Sache jedoch mit Rücksicht auf den seit dem 1, 0kvober 1955 gültigen § 23 StGB nF an das Landgericht zum Zwecke der Nachholung einer Entscheidung darüber zurück-

verwiesen werden, ob dem Angeklagten bedingte Strafausset-

zung zur Bewährung bewilligt werden soll oder nicht (vel Urteil des erkennenden Senats vom 14, Oktober 1953 -2 StR 40/53 -, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt)

©

Dr. Moericke Werner Dr, Sauer

Dr. Arndt Menges