Rechtsprechung / BAG / 5. Senat / 2011

BAG Urteil vom 23.02.2011 – 5 AZR 324/10

5. Senat

ArbeitsrechtBundVolltext

Zitiert 2 Entscheidungen 1 zitierte Normen Als PDF speichern

Tenor§

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. März 2010 - 17 Sa 1727/09 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Tatbestand§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bag/2011-02-23/5-azr-324-10#rd_1

Die Parteien streiten über die ERA-Strukturkomponente für das Jahr 2008.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bag/2011-02-23/5-azr-324-10#rd_2

Die Beklagte ist kraft Verbandsmitgliedschaft an die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie gebunden. Der Kläger, Mitglied der Industriegewerkschaft Metall, ist seit Jahren bei der Beklagten beschäftigt.

3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bag/2011-02-23/5-azr-324-10#rd_3

In einem zwischen den Landesverbänden der Metall- und Elektroindustrie und den IG-Metall-Bezirksleitungen für alle Standorte der Beklagten abgeschlossenen Ergänzungstarifvertrag vom 30. September 2003 wurde der Wegfall der Strukturkomponente 2003 sowie aller künftigen als Strukturkomponenten (im Volumen von 1,39%) auszuzahlenden Einmalbeträge geregelt. Die Beklagte führte das Entgeltrahmenabkommen mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien zum 1. April 2009 ein.

4Permalink zu Rn. 4recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bag/2011-02-23/5-azr-324-10#rd_4

Der Kläger begehrt für 2008 die Zahlung der weiteren ERA-Strukturkomponente nach § 4c TV ERA-APF.

5Permalink zu Rn. 5recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bag/2011-02-23/5-azr-324-10#rd_5

Der Kläger hat beantragt,

die Beklagte zu verurteilen, an ihn 1.170,43 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. März 2009 zu zahlen.
6Permalink zu Rn. 6recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bag/2011-02-23/5-azr-324-10#rd_6

Die Beklagte hat Klageabweisung beantragt.

7Permalink zu Rn. 7recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bag/2011-02-23/5-azr-324-10#rd_7

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Mit der vom Landesarbeitsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Kläger sein Zahlungsbegehren weiter.

Entscheidungsgründe§

8Permalink zu Rn. 8recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bag/2011-02-23/5-azr-324-10#rd_8

Die Revision des Klägers ist unbegründet. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts zu Recht zurückgewiesen.

9Permalink zu Rn. 9recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bag/2011-02-23/5-azr-324-10#rd_9

I. Der Kläger hat aus den zutreffenden Gründen des landesarbeitsgerichtlichen Urteils keinen Anspruch auf Zahlung der weiteren ERA-Strukturkomponente für 2008 gemäß § 4c TV ERA-APF (vgl. BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 143/10 -).

10Permalink zu Rn. 10recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bag/2011-02-23/5-azr-324-10#rd_10

II. Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.

Müller-Glöge Laux Biebl
Kessel Zoller