Rechtsprechung / ArbG Wuppertal / 2023

ArbG Wuppertal Berichtigungsbeschluss vom 08.09.2023 – 7 Ca 530/23

ECLI:DE:ARBGW:2023:0908.7CA530.23.00

ArbeitsrechtNordrhein-WestfalenArbeitsrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

wird der Beschluss vom 12.07.2023 wegen eines Übertragungsfehlers im Einvernehmen mit den Parteien dahingehend berichtigt, dass Ziffer 2 lautet: „Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Wuppertal verwiesen.“

Arbeitsgericht Wuppertal

Beschluss§

In dem Rechtsstreit

2

P., T. b, H.

3

Kläger

4

Prozessbevollmächtigte

5

Rechtsanwälte C., D., W.

6

gegen

7

X., vertreten durch den Geschäftsführer , B., K.

8

Beklagte

9

Prozessbevollmächtigte

10

Rechtsanwälte Z., M., O.

11Permalink zu Rn. 11recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-wuppertal/2023-09-08/7-ca-530-23#rd_2

wird der Beschluss vom 12.07.2023 wegen eines Übertragungsfehlers im Einvernehmen mit den Parteien dahingehend berichtigt, dass Ziffer 2 lautet: „Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Wuppertal verwiesen.“

12

Wuppertal, den 08.09.2023

13

K.