Rechtsprechung / ArbG Wuppertal / 2023
ArbG Wuppertal Berichtigungsbeschluss vom 08.09.2023 – 7 Ca 530/23
ECLI:DE:ARBGW:2023:0908.7CA530.23.00
ArbeitsrechtNordrhein-WestfalenArbeitsrecht Nordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
wird der Beschluss vom 12.07.2023 wegen eines Übertragungsfehlers im Einvernehmen mit den Parteien dahingehend berichtigt, dass Ziffer 2 lautet: „Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Wuppertal verwiesen.“
Arbeitsgericht Wuppertal
Beschluss§
In dem Rechtsstreit
P., T. b, H.
Kläger
Prozessbevollmächtigte
Rechtsanwälte C., D., W.
gegen
X., vertreten durch den Geschäftsführer , B., K.
Beklagte
Prozessbevollmächtigte
Rechtsanwälte Z., M., O.
wird der Beschluss vom 12.07.2023 wegen eines Übertragungsfehlers im Einvernehmen mit den Parteien dahingehend berichtigt, dass Ziffer 2 lautet: „Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Wuppertal verwiesen.“
Wuppertal, den 08.09.2023
K.