Rechtsprechung / ArbG Hamburg / 2024

ArbG Hamburg Beschluss vom 01.02.2024 – 4 Ca 422/23

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Verfahrensgang

vorgehend ArbG Hamburg, 29. Januar 2024, 4 Ca 422/23, Beschluss

Tenor§

1. Der Beschwerde vom 31.01.2024 gegen den Beschluss vom 29.01.2024 über die Festsetzung des Gegenstandswertes wird abgeholfen, indem ein Vergleichsmehrwert in Höhe von 500,00 € festgesetzt wird.

2. Im Übrigen wird der Beschwerde nicht abgeholfen.

3. Im Rahmen der Nichtabhilfe wird die Beschwerde dem Landesarbeitsgericht Hamburg zur weiteren Behandlung vorgelegt.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-hamburg/2024-02-01/4-ca-422-23#rd_1

Die Zeugnisregelung in Ziffer 4 des Vergleichs vom 29.01.2024 begründet einen Vergleichsmehrwert. Dieser beträgt allerdings entgegen der Auffassung der Prozessbevollmächtigten des Klägers nicht ein Bruttomonatsgehalt des Klägers in Höhe von 3.000,00 €,

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-hamburg/2024-02-01/4-ca-422-23#rd_2

sondern - weil keine Regelung zum konkreten Zeugnisinhalt getroffen wurde - 500,00 € (vgl. LAG Hamburg 09.11.2016 - 8 Ta 19/16; 09.12.2010 - 4 Sa 33/10; 01.03.2022 - 7 Ta 1/22 - Rn. 23 mwN).