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# Arbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 01.02.2024 – 4 Ca 422/23

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Hamburg, 29. Januar 2024, 4 Ca 422/23, Beschluss

## Tenor

1. Der Beschwerde vom 31.01.2024 gegen den Beschluss vom 29.01.2024 über die Festsetzung des Gegenstandswertes wird abgeholfen, indem ein Vergleichsmehrwert in Höhe von 500,00 € festgesetzt wird.

2. Im Übrigen wird der Beschwerde nicht abgeholfen.

3. Im Rahmen der Nichtabhilfe wird die Beschwerde dem Landesarbeitsgericht Hamburg zur weiteren Behandlung vorgelegt.

## Gründe

**Rn. 1**

Die Zeugnisregelung in Ziffer 4 des Vergleichs vom 29.01.2024 begründet einen Vergleichsmehrwert. Dieser beträgt allerdings entgegen der Auffassung der Prozessbevollmächtigten des Klägers nicht ein Bruttomonatsgehalt des Klägers in Höhe von 3.000,00 €,

**Rn. 2**

sondern - weil keine Regelung zum konkreten Zeugnisinhalt getroffen wurde - 500,00 € (vgl. LAG Hamburg 09.11.2016 - 8 Ta 19/16; 09.12.2010 - 4 Sa 33/10; 01.03.2022 - 7 Ta 1/22 - Rn. 23 mwN).

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Zitiervorschlag: Arbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 01.02.2024 – 4 Ca 422/23

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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