Rechtsprechung / ArbG Hamburg / 15. Kammer / 2021
ArbG Hamburg Beschluss vom 04.02.2021 – 15 Ca 92/18
15. Kammer
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Gründe§
Randnummer1
Hinsichtlich der Klageerweiterung vom 03.12.2020 - Die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger € 1.725,20 nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2021 zu zahlen - wird das Verfahren abgetrennt.
Randnummer2
Eine Abtrennung der Klageerweiterung gem. § 145 I ZPO erschien sachgerecht, weil der Beklagten diesbezüglich noch Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist. Im Hinblick auf die Übersichtlichkeit des Verfahrens und eine angeregte vergleichsweise Erledigung des abgetrennten Teils war einer Abtrennung der Vorzug vor einer Teilentscheidung des (Gesamt-)Verfahrens zu geben.
Randnummer3
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.