Rechtsprechung / ArbG Bochum / 4. Kammer / 2026
ArbG Bochum Beschluss vom 04.05.2026 – 4 Ca 74-26
4. Kammer · ECLI:DE:ARBGBO:2026:0504.4CA74.26.00
ArbeitsrechtNordrhein-WestfalenArbeitsrecht Nordrhein-WestfalenVolltext
beschlossen und verkündet:
Begründung:
Der Kläger ist mehrfach darauf hingewiesen worden, dass ihm das Wort entzogen wird. Eine Reaktion erfolgte hierauf nicht.
Für die Richtigkeit der Übertragung
Bollig Snik
als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
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