Rechtsprechung / ArbG Bochum / 2014

ArbG Bochum Beschluss vom 02.07.2014 – 3 BV 1/14

ECLI:DE:ARBGBO:2014:0702.3BV1.14.00

ArbeitsrechtNordrhein-WestfalenArbeitsrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, es zu unterlassen, Schwerbehinderte im Betrieb abzumahnen, ohne zuvor die Schwerbehindertenvertretung beteiligt zu haben.

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-bochum/2014-07-02/3-bv-1-14#rd_2

Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, es zu unterlassen, Schwerbehinderte im Betrieb abzumahnen, ohne zuvor die Schwerbehindertenvertretung beteiligt zu haben.