Rechtsprechung / ArbG Bochum / 2014
ArbG Bochum Beschluss vom 02.07.2014 – 3 BV 1/14
ECLI:DE:ARBGBO:2014:0702.3BV1.14.00
ArbeitsrechtNordrhein-WestfalenArbeitsrecht Nordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, es zu unterlassen, Schwerbehinderte im Betrieb abzumahnen, ohne zuvor die Schwerbehindertenvertretung beteiligt zu haben.
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-bochum/2014-07-02/3-bv-1-14#rd_2
Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, es zu unterlassen, Schwerbehinderte im Betrieb abzumahnen, ohne zuvor die Schwerbehindertenvertretung beteiligt zu haben.