Rechtsprechung / Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen / 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes / 2024

Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 12.04.2024 – 2 AGH 12/23

2. Senat des Anwaltsgerichtshofes · ECLI:DE:AWGHNRW:2024:0412.2AGH12.23.00

BerufsrechtNordrhein-WestfalenVolltext

1 zitierte Normen Als PDF speichern

Dem angeschuldigten Rechtsanwalt werden die durch das Berufungs- verfahren entstandenen Kosten auferlegt, nachdem er seine Berufung

vom 01.06.2023 gegen das am 07.03.2023 verkündete Urteil der

1. Kammer des Anwaltsgerichts Düsseldorf zurückgenommen hat,