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Anwaltsgerichtshof NRW, Beschluss vom 12.04.2024 – 2 AGH 12/23

2. Senat des Anwaltsgerichtshofes

ECLI:DE:AWGHNRW:2024:0412.2AGH12.23.00

Dem angeschuldigten Rechtsanwalt werden die durch das Berufungs- verfahren entstandenen Kosten auferlegt, nachdem er seine Berufung

vom 01.06.2023 gegen das am 07.03.2023 verkündete Urteil der

1. Kammer des Anwaltsgerichts Düsseldorf zurückgenommen hat,