Rechtsprechung / AG Warburg / Strafrichter als Einzelrichter / 2025
AG Warburg Beschluss vom 03.04.2025 – 7 Ds 32/25
Strafrichter als Einzelrichter · ECLI:DE:AGWAR:2025:0403.7DS32.25.00
StrafrechtNordrhein-WestfalenStrafrecht Nordrhein-WestfalenVolltext
Das Verfahren gegen den Angeklagte wird vorläufig gem. § 153 a II StPO
eingestellt.
Dem Angeklagten wird aufgegeben, eine Geldbuße in Höhe von 500 € zugunsten des
S., E.-straße, A., Konto: IBAN: N01 bis zum 30.04.2025 zu zahlen.