Rechtsprechung / AG Schöneberg / 2021

AG Schöneberg Beschluss vom 01.07.2021 – 54 XVII P 424/11

ECLI:DE:AGBESB:2021:0701.54XVII.P424.11.86

ZivilrechtBerlinVolltext

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Verfahrensgang

nachgehend BGH, 22. Juni 2022, XII ZB 376/21, Beschluss

Tenor§

Der Antrag auf Genehmigung der erneuten Unterbringung vom 29.06.2021 wird zurückgewiesen.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-schoeneberg/2021-07-01/54-xvii-p-424-11#rd_1

Die Unterbringung des Betroffenen ist nicht mehr erforderlich, weil sich der Gesundheitszustand des Betroffenen soweit gebessert hat, dass keine gegenwärtige Gefahr mehr droht und eine Behandlung auch ohne Aufenthalt auf einer geschlossenen psychiatrischen Station eines Krankenhauses bzw. eine Behandlung dort auf freiwilliger Basis erfolgen kann.

2

Dies ergibt sich aus der persönlichen Anhörung des Betroffenen am 01.07.2021.

3

Für die Anordnung einer Kostenerstattung nach § 337 FamFG besteht keine Veranlassung.