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# Amtsgericht Schöneberg, Beschluss vom 01.07.2021 – 54 XVII P 424/11

ECLI:DE:AGBESB:2021:0701.54XVII.P424.11.86

Verfahrensgang

nachgehend BGH, 22. Juni 2022, XII ZB 376/21, Beschluss

## Tenor

Der Antrag auf Genehmigung der erneuten Unterbringung vom 29.06.2021 wird zurückgewiesen.

## Gründe

**Rn. 1**

Die Unterbringung des Betroffenen ist nicht mehr erforderlich, weil sich der Gesundheitszustand des Betroffenen soweit gebessert hat, dass keine gegenwärtige Gefahr mehr droht und eine Behandlung auch ohne Aufenthalt auf einer geschlossenen psychiatrischen Station eines Krankenhauses bzw. eine Behandlung dort auf freiwilliger Basis erfolgen kann.

**Rn. 2**

Dies ergibt sich aus der persönlichen Anhörung des Betroffenen am 01.07.2021.

**Rn. 3**

Für die Anordnung einer Kostenerstattung nach § 337 FamFG besteht keine Veranlassung.

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Zitiervorschlag: Amtsgericht Schöneberg, Beschluss vom 01.07.2021 – 54 XVII P 424/11, ECLI:DE:AGBESB:2021:0701.54XVII.P424.11.86

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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