Rechtsprechung / AG Rheine / Schöffengericht / 2024
AG Rheine Urteil vom 20.08.2024 – 6 Ls 66/22
Schöffengericht · ECLI:DE:AGST3:2024:0820.6LS66.22.00
StrafrechtNordrhein-WestfalenStrafrecht Nordrhein-WestfalenVolltext
Der Angeklagte wird aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwenigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.