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Amtsgericht Rheine, Urteil vom 20.08.2024 – 6 Ls 66/22

Schöffengericht

ECLI:DE:AGST3:2024:0820.6LS66.22.00

Der Angeklagte wird aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwenigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.