Rechtsprechung / AG Mosbach / 2006

AG Mosbach Beschluss vom 12.01.2006 – IN 132/03

InsolvenzrechtBaden-WürttembergInsolvenzrecht Baden-WürttembergVolltext

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Tenor§

Die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin werden wie folgt festgesetzt:

Vergütung

6.537,84 EUR

Auslagen

2.288,24 EUR

16% Mehrwertsteuer hieraus

1.412,17 EUR

Summe

10.238,25 EUR

Hierauf ist die bereits durch Beschluss vom 08.04.2004 festgesetzte Vergütung i.H.v. 667,00 EUR (ohne Berücksichtigung der Zustellungsauslagen von 395,55 EUR zzgl. MwSt) in Anrechnung zu bringen.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-mosbach/2006-01-12/in-132-03#rd_1

Die Insolvenzverwalterin hat mit Schreiben vom 08.11.2005 beantragt, die Regelvergütung auf insgesamt 6.537,84 EUR nebst 2.288,24 EUR Auslagen und 16% Umsatzsteuer heraus festzusetzen.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-mosbach/2006-01-12/in-132-03#rd_2

Der Vergütungsberechnung ist nun – nach fortgeführter Schlussrechnung der Verwalterin per 31.10.2005 – eine Insolvenzmasse von 16.344,60 EUR zu Grunde zu legen. Auf die Begründung des Antrags wird Bezug genommen.

3

Die Vergütung hieraus errechnet sich gemäß § 2 InsVV auf 6.537,84 EUR.

4

Die Vergütung konnte in der beantragten Höhe festgesetzt werden.

5

Hinzu kommt die Auslagenpauschale sowie die anfallende Mehrwertsteuer.