Rechtsprechung / AG Lüdenscheid / Familiengericht / 2020
AG Lüdenscheid Beschluss vom 05.11.2020 – 5 F 840/20
Familiengericht · ECLI:DE:AGLUED:2020:1105.5F840.20.00
FamilienrechtNordrhein-WestfalenFamilienrecht Nordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
Der sofortigen Beschwerde vom 01.11.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lüdenscheid vom 01.10.2020 wird nicht abgeholfen.
Die Sache wird dem Oberlandesgericht Hamm als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.
Gründe§
Die Einwände gegen den angefochtenen Beschluss greifen nicht durch, so dass nicht abzuhelfen war, sondern die Sache dem Beschwerdegericht zur Entscheidung vorzulegen ist.
Neuen Sachvortrag enthält die Beschwerdeschrift vom 01.11.2020 nicht, vielmehr nimmt sie lediglich eine andere rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes vor. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht mit am 06.10.2020 erlassenen Beschluss im Verfahren 5 F 665 / 20 eine anderweitige Umgangsregelung getroffen hat.
Lüdenscheid, 05.11.2020Amtsgericht