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# Amtsgericht Lüdenscheid, Beschluss vom 05.11.2020 – 5 F 840/20

Familiengericht  
ECLI:DE:AGLUED:2020:1105.5F840.20.00

## Tenor

Der sofortigen Beschwerde vom 01.11.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lüdenscheid vom 01.10.2020 wird nicht abgeholfen.

Die Sache wird dem Oberlandesgericht Hamm als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.

## Gründe

Die Einwände gegen den angefochtenen Beschluss greifen nicht durch, so dass nicht abzuhelfen war, sondern die Sache dem Beschwerdegericht zur Entscheidung vorzulegen ist.

Neuen Sachvortrag enthält die Beschwerdeschrift vom 01.11.2020 nicht, vielmehr nimmt sie lediglich eine andere rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes vor. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht mit am 06.10.2020 erlassenen Beschluss im Verfahren 5 F 665 / 20 eine anderweitige Umgangsregelung getroffen hat.

Lüdenscheid, 05.11.2020Amtsgericht

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Zitiervorschlag: Amtsgericht Lüdenscheid, Beschluss vom 05.11.2020 – 5 F 840/20, ECLI:DE:AGLUED:2020:1105.5F840.20.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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