Rechtsprechung / AG Köln / 2025

AG Köln Beschluss vom 20.01.2025 – 506 Gs 222/25

ECLI:DE:AGK:2025:0120.506GS222.25.00

StrafrechtNordrhein-WestfalenStrafrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

wird der Antrag auf Beiordnung der Rechtsanwältin X. Y. als Pflichtverteidigerin zurückgewiesen.

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-koeln/2025-01-20/506-gs-222-25#rd_1

Das Ermittlungsverfahren ist bereits unter dem 11.10.2024 endgültig eingestellt worden, so dass zum Zeitpunkt der Entscheidung durch das Gericht kein Bedarf mehr für die Bestellung einer Pflichtverteidigerin besteht.