Rechtsprechung / AG Köln / 2025
AG Köln Beschluss vom 20.01.2025 – 506 Gs 222/25
ECLI:DE:AGK:2025:0120.506GS222.25.00
StrafrechtNordrhein-WestfalenStrafrecht Nordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
wird der Antrag auf Beiordnung der Rechtsanwältin X. Y. als Pflichtverteidigerin zurückgewiesen.
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-koeln/2025-01-20/506-gs-222-25#rd_1
Das Ermittlungsverfahren ist bereits unter dem 11.10.2024 endgültig eingestellt worden, so dass zum Zeitpunkt der Entscheidung durch das Gericht kein Bedarf mehr für die Bestellung einer Pflichtverteidigerin besteht.