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# Amtsgericht Köln, Beschluss vom 20.01.2025 – 506 Gs 222/25

ECLI:DE:AGK:2025:0120.506GS222.25.00

## Tenor

wird der Antrag auf Beiordnung der Rechtsanwältin X. Y. als Pflichtverteidigerin zurückgewiesen.

**Rn. 1**

Das Ermittlungsverfahren ist bereits unter dem 11.10.2024 endgültig eingestellt worden, so dass zum Zeitpunkt der Entscheidung durch das Gericht kein Bedarf mehr für die Bestellung einer Pflichtverteidigerin besteht.

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Zitiervorschlag: Amtsgericht Köln, Beschluss vom 20.01.2025 – 506 Gs 222/25, ECLI:DE:AGK:2025:0120.506GS222.25.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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