Rechtsprechung / AG Euskirchen / Abteilung 19 / 2018
AG Euskirchen Beschluss vom 12.01.2018 – 19 F 2/18
Abteilung 19 · ECLI:DE:AGEU:2018:0112.19F2.18.00
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Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Kosten werden nicht erstattet.