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Amtsgericht Euskirchen, Beschluss vom 12.01.2018 – 19 F 2/18

Abteilung 19

ECLI:DE:AGEU:2018:0112.19F2.18.00

Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Kosten werden nicht erstattet.