Rechtsprechung / AG Düsseldorf / 2017

AG Düsseldorf Beschluss vom 26.06.2017 – 96 III 19/16

ECLI:DE:AGD:2017:0626.96III19.16.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

wird der in dieser Sache ergangene Beschluss vom 09.06.2017 im Wege der Abhilfe dahin korrigiert, dass der Tenor des Beschlusses richtig heißen muß :

Der Antrag der Kindesmutter vom 30.09.2016, die Geburtsurkunde des Standesamtes in Düsseldorf, Registernummer G #####/####, dahin zu ergänzen, dass als Kindesvater eingetragen wird : Herr G,

wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

Im übrigen wird der Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss vom 9.06.2017 nicht abgeholfen.

Gründe§

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duesseldorf/2017-06-26/96-iii-19-16#rd_1

Zutreffend verweist der Verfahrensbevollmächtigte der Kindesmutter darauf, dass es vorliegend um eine Ergänzung der Geburtsurkunde geht, nicht um eine Korrektur vorgenommener Eintragungen.

3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duesseldorf/2017-06-26/96-iii-19-16#rd_2

Gleichwohl beinhaltet die Ergänzung eines abgeschlossenen Personenstands-Eintrages dessen Änderung und unterliegt den Voraussetzungen des §§ 48, 49 PStG.

4Permalink zu Rn. 4recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duesseldorf/2017-06-26/96-iii-19-16#rd_3

Die Ausführungen des Verfahrensbevollmächtigten zu den Differenzen zwischen den Verwandtschaftsgraden der nach Gewohnheitsrecht die Scheidung bestätigenden, namengleichen Personen erscheint als nicht nachvollziehbar. In den vorgelegten Urkunden findet sich die Bezeichnung "Elders" oder "Junior Father" nicht.

5Permalink zu Rn. 5recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duesseldorf/2017-06-26/96-iii-19-16#rd_4

In der zeugenschaftlichen Erklärungen von Herrn L und Herrn O zur gewohnheitsrechtlichen Scheidung der Kindesmutter und des Herrn B vom 09.05.2016 (Bl. 42 f.), die offensichtlich im Original in Englisch abgefasst wurde vor einem Notar, sind beide Zeugen als "uncle" bezeichnet; in der ebenfalls offensichtlich im Original in englischer Sprache abgefassten Erklärung des Bezirksgerichts von Ghana vom 09.06.2016 (Bl. 76 Rückseite) werden beide Zeugen als je "fathers" des Ehepaares bezeichnet.

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Im Übrigen wird bezüglich der neben Nichtabhilfe auf den bezeichneten Beschluss des Gerichts vom 09.06.2017 Bezug genommen.