Rechtsprechung / AG Düsseldorf / 2015
AG Düsseldorf Urteil vom 25.06.2015 – 122 Cs-40 Js 6983/14-588/14
ECLI:DE:AGD:2015:0625.122CS40JS6983.14.00
StrafrechtNordrhein-WestfalenStrafrecht Nordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
Die Angeklagte wird wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 10,- EUR verurteilt.
Der Angeklagten werden die Kosten des Verfahrens einschließlich der eigenen notwendigen Auslagen auferlegt.
Angewandte Vorschriften: § 185 StGB
Gründe§
2
(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)
3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duesseldorf/2015-06-25/122-cs-40-js-6983-14-588-14#rd_1
Der festgestellte Sachverhalt und das angewendete Strafgesetz ergeben sich aus dem Strafbefehl vom 01.10.2014, auf den Bezug genommen wird. Angewendet wurden die im Urteilstenor aufgeführten Bestimmungen.