Rechtsprechung / AG Düsseldorf / 2015

AG Düsseldorf Urteil vom 25.06.2015 – 122 Cs-40 Js 6983/14-588/14

ECLI:DE:AGD:2015:0625.122CS40JS6983.14.00

StrafrechtNordrhein-WestfalenStrafrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

Die Angeklagte wird wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 10,- EUR verurteilt.

Der Angeklagten werden die Kosten des Verfahrens einschließlich der eigenen notwendigen Auslagen auferlegt.

Angewandte Vorschriften: § 185 StGB

Gründe§

2

(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)

3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duesseldorf/2015-06-25/122-cs-40-js-6983-14-588-14#rd_1

Der festgestellte Sachverhalt und das angewendete Strafgesetz ergeben sich aus dem Strafbefehl vom 01.10.2014, auf den Bezug genommen wird. Angewendet wurden die im Urteilstenor aufgeführten Bestimmungen.