Rechtsprechung / AG Dortmund / 720 / 2023

AG Dortmund Beschluss vom 23.05.2023 – 720 Ds-102 Js 506/22-129/23

720 · ECLI:DE:AGDO:2023:0523.720DS102JS506.22.00

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Das Verfahren wird gemäß § 153 a II StPO vorläufig eingestellt unter der Auflage binnen einer Frist von 6 Monate, beginnend mit Beginn des Monats Juli 2023, einen Geldbetrag in Höhe von 600 € an die Staatskasse zu zahlen.

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