Das Verfahren wird gemäß § 153 a II StPO vorläufig eingestellt unter der Auflage binnen einer Frist von 6 Monate, beginnend mit Beginn des Monats Juli 2023, einen Geldbetrag in Höhe von 600 € an die Staatskasse zu zahlen.
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Das Verfahren wird gemäß § 153 a II StPO vorläufig eingestellt unter der Auflage binnen einer Frist von 6 Monate, beginnend mit Beginn des Monats Juli 2023, einen Geldbetrag in Höhe von 600 € an die Staatskasse zu zahlen.
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