Rechtsprechung / AG Bonn / 210 / 2025
AG Bonn Anerkenntnisurteil vom 02.01.2025 – 210 C 59/24
210 · ECLI:DE:AGBN:2025:0102.210C59.24.00
ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext
In dem Rechtsstreit
pp
hat das Amtsgericht Bonn
gemäß § 307 Satz 2 ZPO am 02.01.2025
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.194,82 EUR (in Worten: eintausendeinhundertvierundneunzig Euro und zweiundachtzig Cent) zu zahlen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.