Rechtsprechung / AG Bonn / 210 / 2025

AG Bonn Anerkenntnisurteil vom 02.01.2025 – 210 C 59/24

210 · ECLI:DE:AGBN:2025:0102.210C59.24.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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In dem Rechtsstreit

pp

hat das Amtsgericht Bonn

gemäß § 307 Satz 2 ZPO am 02.01.2025

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.194,82 EUR (in Worten: eintausendeinhundertvierundneunzig Euro und zweiundachtzig Cent) zu zahlen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.