Rechtsprechung / AG Bielefeld / Richter/in / 2022
AG Bielefeld Beschluss vom 21.09.2022 – 34 F 1880/19
Richter/in · ECLI:DE:AGBI:2022:0921.34F1880.19.00
FamilienrechtNordrhein-WestfalenFamilienrecht Nordrhein-WestfalenVolltext
34 F 1880/19 Erlassen am 00.00.0000
durch Verlesen der Beschlussformel
C., Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Amtsgericht Q. Familiengericht Beschluss
In der Familiensache
betreffend die minderjährigen Kinder L., geboren am 00.00.0000, M.-straße und N. geboren am 00.00.0000, M.-straße,
Verfahrensbeistand:
Herr Rechtsanwalt E., X.-straße - für die Kinder N. und L. an der weiter beteiligt sind:
Frau D., M.-straße,
Antragstellerin und Kindesmutter,
Verfahrensbevollmächtigte: Frau Rechtsanwältin Y., B.-straße
Herr F., V.-straße,
Antragsgegner und Kindesvater,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Z., G.-straße
Jugendamt Q. - Erzieherische Hilfen -, H.-straße
zuständiges Jugendamt
hat das Amtsgericht - Familiengericht am 00.00.0000
durch den Richter am Amtsgericht K. beschlossen:
Beiden Eltern wird das Recht zur Regelung der Umgangskontakte für die beiden gemeinsamen Kinder L., geb. am 00.00.0000 und N., geb. am 00.00.0000, entzogen
und Ergänzungspflegschaft angeordnet. Als Ergänzungspfleger wird Herr Rechtsanwalt
S. bestellt. Die Ergänzungspflegschaft wird berufsmäßig ausgeübt.
Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Der Verfahrenswert wird auf insgesamt Betrag € festgesetzt.
K.
Richter am Amtsgericht