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Amtsgericht Bielefeld, Beschluss vom 21.09.2022 – 34 F 1880/19

Richter/in

ECLI:DE:AGBI:2022:0921.34F1880.19.00

34 F 1880/19 Erlassen am 00.00.0000

durch Verlesen der Beschlussformel

C., Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Amtsgericht Q. Familiengericht Beschluss

In der Familiensache

betreffend die minderjährigen Kinder L., geboren am 00.00.0000, M.-straße und N. geboren am 00.00.0000, M.-straße,

Verfahrensbeistand:

Herr Rechtsanwalt E., X.-straße - für die Kinder N. und L. an der weiter beteiligt sind:

Frau D., M.-straße,

Antragstellerin und Kindesmutter,

Verfahrensbevollmächtigte: Frau Rechtsanwältin Y., B.-straße

Herr F., V.-straße,

Antragsgegner und Kindesvater,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Z., G.-straße

Jugendamt Q. - Erzieherische Hilfen -, H.-straße

zuständiges Jugendamt

hat das Amtsgericht - Familiengericht am 00.00.0000

durch den Richter am Amtsgericht K. beschlossen:

Beiden Eltern wird das Recht zur Regelung der Umgangskontakte für die beiden gemeinsamen Kinder L., geb. am 00.00.0000 und N., geb. am 00.00.0000, entzogen

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und Ergänzungspflegschaft angeordnet. Als Ergänzungspfleger wird Herr Rechtsanwalt

S. bestellt. Die Ergänzungspflegschaft wird berufsmäßig ausgeübt.

Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Der Verfahrenswert wird auf insgesamt Betrag € festgesetzt.

K.

Richter am Amtsgericht