Gesetze / Landesrecht Hessen / 87-47
Verordnung über jagdliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (Hessische-ASP-Jagdverordnung-HASPJV)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2020 Nr. 30, vom 28.05.2020, verkündet am 05.06.2020 · Stand: 09.08.2024 · letzte Änderung: Verordnung vom 06.08.2024
Tritt nach ihrem Wortlaut am 31.12.2032 außer Kraft.
Inhaltsübersicht
- § 1 Begriffsbestimmung
- § 2 Ausnahmen von jagdrechtlichen Verboten und Einschränkungen bei Auftreten der Afrikanischen Schweinepest
- § 3 Abweichende Regelungen von jagdrechtlichen Bestimmungen bei Auftreten der Afrikanischen Schweinepest
- § 4 Einsatz von Saufängen
- § 5 Inkrafttreten
Fundstellen
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28.05.2020 Verkündung
Verordnung über jagdliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (Hessische-ASP-Jagdverordnung-HASPJV)
GVBl. 2020 Nr. 30, S. 372
verkündet am: 05.06.2020
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06.08.2024 Änderung
Verordnung zur Änderung der Verordnung über jagdliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest
GVBl. 2024 Nr. 41, S. 1 (Artikel 1)
in Kraft: 09.08.2024
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.