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Hessische-ASP-Jagdverordnung-HASPJV

§ 5 Inkrafttreten

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2020 Nr. 30 · Stand: 09.08.2024

Tritt nach ihrem Wortlaut am 31.12.2032 außer Kraft.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2032 außer Kraft.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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