Gesetze / Landesrecht Hessen / 87-46

Verordnung über die Dienstkleidung der Forstbeamtinnen, Forstbeamten und Beschäftigten mit forstlicher Fachausbildung

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2019 Nr. 1, vom 20.12.2018, verkündet am 10.01.2019 · Stand: 01.07.2026 · letzte Änderung: Verordnung vom 24.06.2026

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2036 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Forstdienstkleidung
  2. § 2 Gestaltung der Forstdienstkleidung
  3. § 3 Bekleidungszuschuss
  4. § 4 Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.