Gesetze / Landesrecht Hessen / 87-46
§ 4 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2019 Nr. 1 · Stand: 01.07.2026
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2036 außer Kraft.
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2036 außer Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.