Gesetze / Landesrecht Hessen / 70-287
Verordnung über den Betrieb von Forschungsinformationssystemen
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2017 Nr. 5, vom 20.03.2017, verkündet am 05.04.2017 · Stand: 12.11.2022 · letzte Änderung: Verordnung vom 28.10.2022
Inhaltsübersicht
- § 1 Aufgaben
- § 2 Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 3 Erhebung personenbezogener Daten
- § 4 Weitere Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 5 Inkrafttreten
Fundstellen
-
20.03.2017 Verkündung
Verordnung über den Betrieb von Forschungsinformationssystemen
GVBl. 2017 Nr. 5, S. 44
verkündet am: 05.04.2017
-
28.10.2022 Änderung
Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Betrieb von Forschungsinformationssystemen
GVBl. 2022 Nr. 35, S. 560 (Artikel 1)
in Kraft: 12.11.2022
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.